Treppenhausreinigung: Was Vermieter und Hausverwaltungen wissen müssen

27. September 20265 Min. Lesezeit

Das Treppenhaus ist der erste Eindruck, den Besucher und Interessenten von einem Gebäude bekommen – und ein wiederkehrender Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern. Hier die wichtigsten Antworten zu Verantwortung, Kosten und Turnus.

Wer ist für die Reinigung verantwortlich?

Der Vermieter schuldet einen verkehrssicheren und sauberen Zustand der Gemeinschaftsflächen. Er kann die Reinigung an ein Fachunternehmen vergeben, an einen Hausmeister delegieren oder – sofern im Mietvertrag wirksam vereinbart – auf die Mieter übertragen. Entscheidend ist: Die Verantwortung für die Verkehrssicherheit bleibt in jedem Fall beim Eigentümer.

Sind die Kosten auf Mieter umlagefähig?

Ja. Die Treppenhausreinigung gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Voraussetzung ist eine transparente Abrechnung: Festpreise pro Monat oder Einsatz lassen sich sauber in die Nebenkostenabrechnung übernehmen und vermeiden spätere Rückfragen.

Welcher Turnus ist üblich?

In Mehrfamilienhäusern mit bis zu acht Parteien ist eine wöchentliche Reinigung Standard, bei größeren Objekten oder hoher Frequentierung auch zweimal wöchentlich. Kleine Häuser mit zwei bis vier Parteien kommen häufig mit einem 14-tägigen Turnus aus. Fenster im Treppenhaus werden meist quartalsweise oder halbjährlich gereinigt.

Was gehört zur ordentlichen Treppenhausreinigung?

Treppenstufen und Podeste kehren und feucht wischen, Geländer und Handläufe abwischen, Haustür, Klingeltableau und Briefkästen reinigen, Eingangsmatten säubern sowie Spinnenweben entfernen. Je nach Objekt kommen Aufzug, Kellergänge, Fahrradkeller und Müllraum hinzu.

Fachfirma oder Mieterreinigung?

Die Reinigung durch Mieter spart Geld, scheitert in der Praxis aber oft an uneinheitlicher Qualität und Streit über die Verteilung. Eine Fachfirma arbeitet nach festem Leistungsverzeichnis, springt bei Ausfällen ein und liefert auf Wunsch dokumentierte Einsatznachweise – das entlastet Verwaltungen spürbar.

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